Information zur Berufsfachschule in Kelheim
Du möchtest gerne mit Kindern oder Jugendlichen arbeiten, bist kreativ, willst Verantwortung übernehmen, eigene Ideen umsetzen und kannst im Team arbeiten?
Dann ist die 2-jährige Ausbildung zur Staatlich geprüften Kinderpflegerin/ zum Staatlich geprüften Kinderpfleger genau der richtige Beruf für Dich!
Was kommt auf mich zu?
- Die Berufsfachschule für Kinderpflege bietet eine schulische Berufsausbildung mit ausbildungsbegleitender regelmäßiger Praxis in einer Kindestageseinrichtung.
- Die Ausbildung dauert zwei Jahre und findet an fünf Tagen meist zwischen 07:50 Uhr und 15:35 Uhr statt. An einem Tag in der Woche bist du zur fachpraktischen Ausbildung in einer sozialen Einrichtung, die Ferien sind unterrichtsfrei. Der Praktikumstag ist, je nachdem in welcher Klasse ihr eingeteilt werdet, entweder am Mittwoch oder Donnerstag. Die Klasseneinteilung erfolgt am ersten Schultag.
- Den Praktikumsplatz in einer Kindertageseinrichtung kannst du dir selbst suchen. Eine Absprache mit uns ist nur dann nötig, wenn sich der Praktikumsplatz außerhalb des Landkreises Kelheim befindet. Wir unterstützen dich auch bei Bedarf gerne bei der Suche.
Wo kann ich nach der Ausbildung als Kinderpfleger/in arbeiten?
Die Ausbildung zum Staatl. geprüften Kinderpfleger/zur Staatl. geprüften Kinderpflegerin qualifiziert dich für die Betreuung und Förderung von Kindern in
- Kindergärten, Horten, Kinderkrippen und Krabbelstuben
- Kinderheimen und in Einrichtungen für Behinderte
- Mutter-Kind-Einrichtungen
- Erholungsheimen für Kinder
- Privathaushalten
- und in vielen weiteren Bereichen
Welchen Abschluss bekomme ich?
- Staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in
- bei einem Notendurchschnitt von höchstens 3,0 und dem Nachweis ausreichender Englischkenntnisse (höchstens Note 4) den mittleren Bildungsabschluss
Weiterbildungsmöglichkeiten
- Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an einer Fachakademie für Sozialpädagogik
- Heilerziehungspfleger/in an einer Fachschule für Heilerziehungspflege
- Fachhochschulreife oder (fachgebundene) Hochschulreife an einer Berufsoberschule
Kosten
Die Ausbildung ist schulgeldfrei. Es fallen nur Kosten für Kopiergeld, Material und Versicherung an. Die anfallenden Kosten hierfür werden zu Schuljahresbeginn mitgeteilt.
Es gelten die Regelungen zur Kostenfreiheit des Schulweges (nähere Auskünfte zur Schülerbeförderung erhalten Sie vom Landratsamt Kelheim unter der Telefonnummer 09441/207-3530).
Förderung
Ein Ausbildungsgehalt wird nicht bezahlt. Eine Bafög-Förderung ist jedoch bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen möglich (nähere Auskünfte zum BAföG erhalten Sie vom Landratsamt Kelheim unter der Telefonnummer 09441/207-5115).
Der Antrag ist fristgerecht beim zuständigen Landratsamt des jeweiligen Wohnsitzes zu stellen. Alternativ kann die Antragsstellung auch online über das Bayernportal erfolgen.