Berufsvorbereitung BVO
Beginn der Beschulung für alle Jugendliche ohne Ausbildung (BVJ-Klassen) und für alle Jugendliche, die Sprachförderklassen (BIK-Klassen) besuchen.
Mittwoch (!!!!), 11. September 2024,
7:50 Uhr, Treffpunkt Aula
Achtung:
Alle aus dem Ausland neu zugezogenen Jugendlichen, die noch an keiner Sprachtestung teilgenommen haben, müssen verpflichtend an den sprachlichen Einstufungstests teilnehmen.
Sprachliche Einstufungstests für die Sprachklassen am Beruflichen Schulzentrum Kelheim für das Schuljahr 2024/2025
Am Beruflichen Schulzentrum Kelheim werden zum Schuljahr 2024/2025 verschiedene Klassen zur Sprach- und Berufsförderung an den Schulstandorten Kelheim und Mainburg eingerichtet.
Die Beschulung richtet sich an alle schulpflichtigen Jugendlichen im Alter von 16 bis 21 Jahren, die aus dem Ausland neu in den Landkreis Kelheim zugezogen sind, bzw. bereits im Landkreis Kelheim wohnen und noch über keine oder nur geringe deutsche Sprachkenntnisse verfügen.
Da verschiedene Sprachstufen angeboten werden, ist ein Einstufungstest Voraussetzung für die Aufnahme in die Berufsschule. Neben dem Sprachniveau wird auch grundlegendes mathematisches Wissen und logisches Denken abgeprüft.
Die nächsten Einstufungstests finden statt für alle Schulstandorte am
Dienstag, den 10. September 2024, um 12:30 Uhr
am Beruflichen Schulzentrum Kelheim,
Schützenstr. 30, 93309 Kelheim,
Treffpunkt Aula
Alle interessierten und schulpflichtigen Jugendlichen melden sich bitte vorab bereits jetzt schon per E-Mail bei
Herrn Manfred Neumann () oder
Frau Annette Jaap ()
Die Testungen finden in verschiedenen Gruppen bis 15:00 Uhr statt!
Nach Auswertung des Sprachniveaus erfolgt dann die Zuweisung in eine entsprechende Sprachklasse am Schulstandort Kelheim, bzw. an der Außenstelle Mainburg. Die Beschulung beginnt zum Schuljahr 2024/2025 am 11. September 2024.
Zum Einstufungstest ist ein Ausweisdokument mitzubringen!
Allgemeines zur Beschulung von Jugendlichen in der Berufsvorbereitung
Jugendliche, die von einer Mittel- oder Förderschule kommen, bzw. Jugendliche, die eine Ausbildung abgebrochen haben
Für alle Jugendlichen ohne Mittleren Bildungsabschluss, die die allgemeinenbildenden Schulen ohne beruflichen Anschluss verlassen, bzw. ihre begonnene Ausbildung abbrechen, besteht weiterhin Schulpflicht im Rahmen des Bayerischen Gesetzes über Erziehung und Unterricht. Die Staatliche Berufsschule Kelheim führt deshalb eine Vielzahl von verschiedenen Maßnahmenklassen, die auf eine zukünftige berufliche Orientierung vorbereiten und in denen gleichzeitig die Schulpflicht erfüllt werden kann.
Alle Klassen finden als Vollzeitklassen statt, mit Berufsschulunterricht und betrieblichen Orientierungspraktika. Der Besuch einer solchen Maßnahmenklasse ist für alle Jugendlichen ohne Ausbildung, die nicht über einen Mittleren Schulabschluss verfügen, verpflichtend. Nicht-Erscheinen zur Beschulung wird mit Bußgeld belegt.
Jugendliche, die aus dem Ausland in den Landkreis Kelheim neu zugezogen sind.
Für Jugendliche und junge Erwachsene bis 21 Jahre, die neu aus dem Ausland in den Landkreis Kelheim zugezogen sind, besteht ebenfalls grundsätzlich Schulpflicht. Für diese Jugendlichen und junge Erwachsene stehen an der Berufsschule Kelheim verschiedene Maßnahmenklassen zur Verfügung. Hauptziel dieser Klassen ist die Vermittlung der deutschen Sprachkompetenz, um beruflich, sozial und gesellschaftlich Fuß fassen zu können. Auch hier ist der Schulbesuch grundsätzlich verpflichtend.
Für leistungsstarke Schülerinnen und Schüler, die noch nicht länger als vier Jahre in Deutschland leben und die die Mittelschule erfolgreich abgeschlossen haben, besteht darüber hinaus die Möglichkeit, den Mittleren Schulabschluss im Rahmen einer Klasse an der Fachoberschule Kelheim zu erlangen.
Alle Jugendlichen und junge Erwachsene, die keine schulische oder betriebliche Ausbildung oder eine Berufstätigkeit aufnehmen, ihre Ausbildung abgebrochen haben oder aus dem Ausland neu in den Landkreis Kelheim zugezogen sind, sollen sich mit der Staatlichen Berufsschule Kelheim, Herrn StD Manfred Neumann, in Verbindung setzen, um den weiteren Schulbesuch abzuklären.
Sprechzeiten (Herr StD Manfred Neumann) nach Terminvereinbarung:
Montag, 9:30 Uhr bis 10:15 Uhr (Kelheim)
Dienstag, 11:05 Uhr bis 11:50 Uhr (Kelheim)
Mittwoch, 9:20 Uhr bis 10:05 Uhr (Kelheim)
Donnerstag, 12:10 Uhr bis 13:00 Uhr (Mainburg, nur mit Voranmeldung)
Freitag, 09:30 Uhr bis 10:15 Uhr (Kelheim)
Tel. 09441 2976-0 oder