Elternbeirat BO
Aufgaben
- Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und den Lehrkräften, die gemeinsam für die Bildung und Erziehung der Schülerinnen und Schüler verantwortlich sind, vertiefen
- Interesse der Eltern für die Bildung und Erziehung der Schülerinnen und Schüler wahren
- Den Eltern aller Schülerinnen und Schüler oder Schülerinnen und Schüler einzelner Klassen in besonderen Veranstaltungen Gelegenheit zur Unterrichtung und zur Aussprache geben
- Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern beraten
- Durch gewählte Vertreter an den Beratungen des Schulforums (Link herstellen) teilnehmen
- Bei der Entscheidung über einen unterrichtsfreien Tag nach Art. 89 Abs. 2 Nr. 4 BayEUG das Einvernehmen herzustellen
- Sich im Rahmen der Abstimmung nach Art. 51 Abs. 4 Satz 2 BayEUG (Lernmittel) äußern
- Im Verfahren, das zur Entlassung einer Schülerin oder eines Schülers führen kann, die in Art. 87 Abs. 1 BayEUG genannten Rechte wahrnehmen
- Im Verfahren, das zum Ausschluss einer Schülerin oder eines Schülers von allen Schulen einer oder mehrerer Schularten führen kann, die in Art. 88 Abs. 1 Bay EUG genannten Rechte wahrnehmen
- Bei Errichtung und Auflösung von staatlichen und kommunalen Schulen unter den in Art. 26 Abs. 2, Art. 27 Abs. 2 Satz 2 BayEUG genannten Voraussetzungen mitwirken
- Bei Abweichungen von den Sprengelgrenzen unter den in Art. 42 Abs. 2 und 7 genannten Voraussetzungen mitwirken
- Bei der Bestimmung eines Namens für die Schule nach Art. 29 Satz 3 BayEUG mitwirken
- Das Einvernehmen bei der Änderung von Ausbildungsrichtungen, bei der Einführung von Schulversuchen, bei der Entwicklung des Schulprofils „Inklusion“ und bei der Stellung eines Antrags auf Zuerkennung des Status einer MODUS-Schule herzustellen.
Weitere Informationen auf der Homepage des Kultusministeriums.
Mitglieder
Mitglieder des Elternbeirates sind:
Peggy Schumann (1. Vorsitzende)
Andreas Wörner (2. Vorsitzender)
Raphael Meier, Katrin Balaban-Eckert, Andrea Fritsch, Karsten Benkel