Digitale Aufklärung am BSZ Kelheim: Expertenvortrag über Medienkompetenz
Martin Fritz spricht mit den Schülerinnen und Schülern über den verantwortungsbewussten Umgang mit digitalen Medien.
Kelheim. Wie wichtig ein bewusster Umgang mit digitalen Medien ist, zeigte ein besonderer Vortrag am Beruflichen Schulzentrum Kelheim. Martin Fritz, medienpädagogischer Berater für digitale Bildung der Regierung von Niederbayern, informierte die Schülerinnen und Schüler über Chancen und Gefahren der digitalen Welt. Unter dem Titel „Cyber-Talk - Warum Medienkompetenz für dich wichtig ist“ gab er wertvolle Einblicke in die Risiken der Online-Kommunikation.

Nach der Begrüßung durch Schulleiter OStD Hubert Ramesberger und Initiator OStR Hans-Jürgen Nadler stellte Fritz eindrucksvoll dar, wie Unternehmen Daten sammeln. Beispielsweise werden pro Minute weltweit rund 750 Stunden Videomaterial auf YouTube hochgeladen, das von Firmen analysiert wird, um das Nutzerverhalten zu verstehen.

Besonders praxisnah gab Fritz Tipps zur Datensicherheit. Er erklärte, wie man starke Passwörter erstellt und Phishing-Mails erkennt. Zudem empfahl er, regelmäßige Updates durchzuführen, um Sicherheitslücken zu schließen.
Für Erstaunen sorgte die Information, dass Unternehmen über digitale Bewerbungsformulare Daten sammeln. Künstliche Intelligenz kann anhand von Mausbewegungen oder Klickverhalten Persönlichkeitsmerkmale analysieren, was sich auf Einstellungsentscheidungen auswirken kann.
Ein weiteres Thema waren Sprachassistenten wie Alexa oder Siri, die ständig mithören. Dadurch könnten private Informationen gespeichert und unter Umständen missbräuchlich verwendet werden. Auch vor der Nutzung öffentlicher WLAN-Netzwerke wurde gewarnt, da Cyberkriminelle oft täuschend ähnliche Netzwerke einrichten, um sensible Daten zu stehlen.
Rechtliche Aspekte der Internetnutzung spielten ebenfalls eine Rolle. Fritz wies auf die Gefahren von KI-generierten Fotomontagen hin, insbesondere im Zusammenhang mit rechtlich sensiblen Inhalten. Darunter fällt unter anderem das Verbreiten kinderpornografischen Materials, der Aufruf zu Straftaten, Volksverhetzung, die Leugnung des Holocausts sowie die Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole. Wie verbotene Inhalte kundgetan werden, ist unerheblich. Egal, ob es sich um Textbeiträge, Fotos oder Videos handelt – sofern der Inhalt dem Strafgesetzbuch widerspricht, haben die Behörden aktiv zu werden. In Abhängigkeit zum Rechtsverstoß der vorliegt, ist die Schwelle zur Strafbarkeit oftmals schnell überschritten. Durch die Rückverfolgung der IP-Adresse kann selbst das Setzen eines „Likes“ ausreichen, um staatsanwaltschaftliche Ermittlungen auszulösen. Dies wiederum kann für Nutzer erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Am Ende der Veranstaltung appellierte Fritz an die Schülerinnen und Schüler, bewusst mit sozialen Medien umzugehen. Seine zentrale Botschaft lautete: „Nicht alles, was ins Internet kann, sollte auch hochgeladen werden.“
Die informative Veranstaltung sensibilisierte die Teilnehmenden für einen sicheren Umgang mit digitalen Medien und zeigte die weitreichenden Konsequenzen unbedachten Handelns im Netz auf.
Autoren: Simone Mittermeier, StRin & Hans-Jürgen Nadler, OStR